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Technischer Brandschutz

Konzeption von Brandschutzanlagen

Damit ein modernes Gebäude effizient funktionieren kann, müssen viele Faktoren zusammenwirken. Ein wichtiger Teil davon ist die Technische Gebäudeausrüstung mit Anlagen zum Beheizen, Belüften, zur Wasserversorgung und anderes. Eine wichtige Rolle spielen ebenfalls Anlagen, die der Sicherheit der sich im Gebäude aufhaltenden Menschen sowie der Maschinen und Anlagen dienen. Dazu gehört auch der Technische Brandschutz.

Was bedeutet Technischer Brandschutz?

Es handelt sich um einen Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung, der zur Verhinderung oder Bekämpfung von Bränden dient. Da es sich um ein Teilgebiet der Gebäudetechnik handelt, fallen unter den Begriff Technischer Brandschutz alle Anlagen oder Einrichtungen, die fest im Gebäude verbaut oder mit diesem fest verbunden sind. Je nach Aufgabe dienen Einrichtungen des Technischen Brandschutzes verschiedenen Zwecken.

Vorbeugender Brandschutz

Brandmeldeanlage

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Zum vorbeugenden Brandschutz fallen Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Brände entstehen. Das beginnt mit dem Abstand einzelner Gebäude, der groß genug sein sollte, um das Überspringen eines Brandes von einem zum nächsten Gebäude zu verhindern.

Weiter geht es mit der Auswahl der Baumaterialien, die besonders bei Sozialbauten wie Schulen oder Sonderbauten wie Krankenhäuser hohen Anforderungen entsprechen müssen. Bei der Planung des Gebäudes müssen Fluchtwege vorgesehen werden, die es erlauben, Menschen auch aus den oberen Stockwerken schnell zu evakuieren.

Brandmeldeanlagen

Das sind fest installierte Alarmsignale, die entweder bei Rauch oder Hitze automatisch einen Alarm auslösen. Der wird in der Regel in die Sicherheitszentrale des Gebäudes geleitet, das Nervenzentrum, in dem alle Fäden zusammenlaufen. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes oder der Haustechnik trifft im Alarmfall weitere Maßnahmen. Nachträglich installierte Rauchmelder gehören jedoch nicht zu den Einrichtungen des Technischen Brandschutzes.

Einrichtungen zur Brandbekämpfung oder Eindämmung

In dieser Kategorie wird zwischen aktiven und passiven Einrichtungen des Technischen Brandschutzes unterschieden.
Aktive Einrichtungen zur Brandbekämpfung sind fest installierte Löschanlagen. In vielen Lagerhallen, aber auch in Archiven oder anderen Einrichtungen sind Sprinkleranlagen installiert. Kommt es zu einer Temperaturerhöhung über einen Grenzwert hinaus, löst die Anlage aus und versprüht einen Schleier aus Wassertropfen, der Entstehungsbrände im Keim erstickt.

Brandmeldezentrale

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In Räumen mit besonders empfindlichen Geräten, zum Beispiel in Schaltzentralen oder Rechenzentren, kommen spezielle Löschanlagen zum Einsatz, die entweder Löschschaum versprühen oder den Brand mit inerten Gasen, darunter unter anderem Kohlendioxid, ersticken.

Vor dem Einsatz solcher Löschsysteme muss der betreffende Raum jedoch unbedingt evakuiert werden, weil das Gas den zum Atmen notwendigen Sauerstoff verdrängt. Selbst Löschschaum ist mit Vorsicht zu behandeln, da er je nach der Art des verwendeten Materials giftig sein kann. Zu den Einrichtungen für die aktive Brandbekämpfung gehören auch die Versorgungsleitungen der Löschanlage und die Sensoren, die sie im Brandfall auslösen.

Bei den meisten Bränden geht die größte Gefahr nicht vom Feuer, sondern vom Rauch aus. Deswegen gehören Rauchabzugsanlagen auch zu dieser Kategorie. Sie bekämpfen zwar nicht den Brand, sorgen aber dafür, dass Fluchtwege wie Treppenhäuser oder Tunnel frei von Rauch bleiben, indem bei ihrem Einschalten leistungsstarke Ventilatoren anlaufen, die den Rauch absaugen oder einen Überdruck erzeugen, der das Eindringen von Rauch in den Fluchtweg verhindert.

Einrichtungen zur passiven Brandbekämpfung sind Systeme oder Anlagen, die eine Ausbreitung des Brandes innerhalb eines Gebäudes verhindern oder zumindest verzögern sollen. Dazu gehören zum Beispiel Brandmauern und Feuerschutztüren. In Kabelschächten und Luftschächten werden Brandschutzklappen installiert, die verhindern sollen, dass sich ein Feuer auf diesem Weg ausbreitet.

Anlagen des Technischen Brandschutzes unterliegen strengen Vorschriften und müssen vor ihrer Inbetriebnahme überprüft und abgenommen werden. Je nach der Art der Anlage muss die Überprüfung in regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Abständen wiederholt werden, um ihre einwandfreie Funktionsfähigkeit im Fall eines Brandes zu gewährleisten. Bei vielen Bränden geht es um Menschenleben, die vom einwandfreien Arbeiten der Einrichtungen des Technischen Brandschutzes abhängen.

 

Beschäftigen Sie sich mit technischem Brandschutz in Ihrem Gebäude? Dann holen Sie unseren professionellen Rat ein. Wir unterstützen Sie gerne und sind mit Feuereifer bei der Sache!