Sicherheitstechnik
Konzeption und Planung von Sicherheitsanlagen
In vielen Gebäuden, zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen oder öffentlichen Einrichtungen halten sich während bestimmter Zeiten Hunderte von Menschen auf, die dort entweder arbeiten oder als Besucher bzw. Gäste anwesend sind.
Wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, besteht im Fall eines katastrophalen Ereignisses, wie zum Beispiel ein Brand, ein Wirbelsturm oder auch ein terroristischer Anschlag, akute Lebensgefahr. Einrichtungen der Sicherheitstechnik warnen oder bekämpfen die Gefahren. Dadurch werden Menschenleben gerettet und materielle Schäden begrenzt.
Welche Einrichtungen gehören zur Sicherheitstechnik?
Auf dem Gebiet der Technischen Gebäudeausrüstung werden alle Vorrichtungen der Haustechnik, die zu Erhöhung der Gebäudesicherheit dienen, als Sicherheitstechnik bezeichnet. Viele davon sind elektronische Systeme, die mit Schwachstrom (Spannung unter 24 Volt) arbeiten. Zu den sicherheitstechnischen Anlagen gehören zum Beispiel:
Videoüberwachungssysteme
Diese Anlagen arbeiten mit Schwachstrom. Sie gehören zur Kategorie der Gefahrenmeldeanlagen. Videoüberwachungssysteme erfüllen mehrere Aufgaben. Sie dienen dem Schutz von Personen und Einrichtungen des Gebäudes, indem sie Einbrüche, Überfälle, Feuer oder Akte von Vandalismus melden.
In den meisten Fällen werden mehrere Kameras eingesetzt, deren Signale in einem Kontrollraum oder einer Sicherheitszentrale zusammenlaufen und dort aufgezeichnet werden. Private Videoüberwachung ist in Deutschland seit 2010 durch den § 9a des Datenschutzgesetzes geregelt und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Auf die Videoüberwachung muss hingewiesen werden. Aufnahmen müssen nach spätestens 72 Stunden gelöscht werden.
Brandmeldeanlagen
Auch diese Einrichtungen der Sicherheitstechnik gehören zu den Gefahrenmeldeanlagen. Sie bestehen aus diversen Brandmeldern (Rauchmeldern, Hitzesensoren, manuelle Druckknopfmelder), die mit der Brandmeldeanlage verbunden sind. Werden die Brandmelder aktiviert, leiten sie das Signal zur Brandmeldeanlage weiter, die verschiedene Aktionen auslösen kann:
- Alarmierung der Feuerwehr
- Auslösen eines internen Alarms
- Auslösung automatischer Löschanlagen (Sprinkler, CO² Löschanlagen)
- Schließen von Brandschutztüren
- Aktivierung von Rauchabzugsanlagen
Brandbekämpfungsanlagen
Unter diese Kategorie fallen automatische Löschanlagen für Wasser oder CO² (in Zonen mit empfindlicher Technik). Für spezielle Zwecke gibt es auch Löschanlagen mit Gel. Anlagen zum Absaugen von Rauch gehören auch in diese Kategorie.
Sicherheitsbeleuchtung
Viele der eingangs geschilderten Katastrophenfälle ziehen einen totalen oder zumindest teilweisen Stromausfall nach sich. Deswegen ist eine Sicherheitsbeleuchtung, auch Notbeleuchtung genannt, ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitstechnik. Sie funktioniert mit Schwachstrom, unabhängig von der normalen Beleuchtung und wird meist durch Akkus oder Notstromaggregate gespeist. Die Sicherheitsbeleuchtung erleichtert einerseits die Evakuierung der Menschen aus dem Gebäude, andererseits erleichtert sie die Orientierung der Einsatzkräfte bei den Rettungsarbeiten oder der Bekämpfung der Katastrophe.
Einbruchmeldeanlagen
Sie gehören ebenfalls zur Kategorie der Gefahrenmeldeanlagen und werden mit Schwachstrom von einer unabhängigen Stromquelle versorgt, damit Einbrecher sie nicht einfach durch Unterbrechung der Stromzufuhr deaktivieren können. Je nach Bauart können Einbruchmeldeanlagen verschiedene Aktionen auslösen. Der Alarm kann zum Beispiel in eine interne Sicherheitszentrale oder einen Kontrollraum weitergeleitet werden und der Sicherheitsdienst oder Objektschutz Maßnahmen ergreift oder die Polizei kann direkt alarmiert werden.
Als Abschreckung der Kriminellen und zur Warnung der Menschen im Gebäude kann auch ein akustischer und optischer Alarm vor Ort ausgelöst werden. Ähnlich wie Brandmeldesysteme arbeiten auch Einbruchmeldeanlagen mit Sensoren (Glasbruchsensoren, Bewegungsmelder) die bei Aktivierung die Meldung an eine zentrale Anlage weiterleiten.
Worauf sollten Sie bei Sicherheitstechnik achten?
Anlagen der Sicherheitstechnik unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. In vielen Sonderbauten wie Kliniken, Schulen oder Seniorenheimen ist ihr Einbau Pflicht. Einbau, Wartung und Überprüfung darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen.
Die erfolgten Arbeiten müssen in der Regel dokumentiert werden. Kleinere Unternehmen, die dafür kein geeignetes Personal haben, können Installation, Wartung und Überprüfung der Sicherheitstechnik an Firmen wie Ingenieur- und Sachverständigenbüros übertragen, die darauf spezialisiert sind und über die notwendige Kompetenz verfügen.