Der Energieausweis
Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden
Die Energieeffizienz von Immobilien findet in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) einen großen Stellenwert. In nahezu allen Bereichen wie z.B. Lichttechnik, Lüftungstechnik oder bei Wärmeversorgungsanlagen muss der Energiebedarf berücksichtigt werden.
Seit dem Jahr 2009 wird gemäß § 16 der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) in Deutschland ein schriftlicher Nachweis über die energetische Qualität von Gebäuden gefordert.
Der sogenannte “Energieausweis”, umgangssprachlich auch “Energiepass” genannt, beinhaltet für Büro- und Wohngebäude zahlreiche Informationen über den Energiebedarf. Er wird bei jedem Neubau und jeder Modernisierung erstellt und wird bei Vermietung oder Verkauf dem neuen Mieter bzw. Eigentümer überreicht.
Hintergrund der Energieeinsparungsverordnung (EnEV)
Die deutsche Bundesregierung strebt im Rahmen der Energiewende bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand an. Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen sollen im Gebäudebereich gravierend gesenkt werden.
In dem Klimaschutzpaket wurden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Seit dem Jahr 2012 wird die Energie- und Klimaschutzpolitik auf alle Mitgliedsstaaten der EU ausgeweitet.
Die Energieeinsparverordnung reguliert bei Bestandsbauwerken und Neubauten z.B. den Energiebedarf und -verbrauch, die Luftdichtheit von Gebäuden, die bauliche Qualität, die Qualität von Bau- und Dämmstoffen und vieles mehr. Auch die Regelungen zum Energieausweis sind darin enthalten.
Viele energetische Einspar-Lösungen sind vergleichsweise einfach umzusetzen. Beispielsweise kann eine Verbesserung der Wärmedämmung von Außenwänden und Glasdassaden, bzw. die Nachtabsenkung oder Abstellung der Heizungsanlage im Sommer viel Energie sparen.
Die EnEV löst die Wärmeschutzverordnung (WSchV) sowie die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen.
Was beinhaltet ein Energiepass bzw. Energieausweis?
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Angaben zum Gebäude
Zunächst werden Angaben zum Gebäudetyp, der Adresse, Gebäudeteil, Baujahr, Nutzfläche und Wohneinheiten gemacht. Es wird auch geprüft, ob erneuerbare Energien genutzt werden und wie die Lüftung / Kühlung erfolgt. Der Energiepass wird zentral unter einer Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik geführt.
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Energiebedarf des Gebäudes
Zunächst wird auf einer Skala von A+ bis H dargestellt, wie hoch der Energiebedarf des Gebäudes ist. Darunter stehen detailliertere Werte in kWh/(m2·a) und W/(m2·K). Es wird auch auf die Nutzung erneuerbarer Energien eingegangen.
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Energieverbrauch
Bei Bestandsbauten wird der erfasste Energieverbrauch des Gebäudes in einer ebenfalls farblichen Skala von A+ bis H angezeigt. Hier liegen vorangegangene Verbrauchserfassungen für Heizung und Trinkwassererwärmung zugrunde. Der Energieverbrauch wird in kWh/(m2·a) dokumentiert.
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Empfehlungen des Ausstellers
In manchen Energieausweisen gibt der Aussteller dem Immobilieninhaber Hinweise zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz. Der Eigentümer sollte den Modernisierungsempfehlungen Folge leisten, da diese zu einer Wertsteigerung der Immobile führen.
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Berechnungsunterlagen (Anhang)
Im Anhang findet man Daten, die zur Berechnung des Energieausweises dienten. Zum Beispiel Abrechnungswerte vorangegangener Jahre sowie ein Mittelwert mit der Bezeichnung »Energieverbrauchskennwert«.
Welche Vorteile hat der Energieausweis?
Mit dem Energieausweis werden für Planer, Bauherren, Eigentümer, Vermieter, Kaufinteressenten, Käufer und Mieter mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei einer Immobilie ermöglicht. Dank der Skala von A+ bis H und farblichen Abstufungen von grün bis rot ist die Energiebewertung auf einem Blick ersichtlich.
Ferner werden unter Punkt 4 “Empfehlungen des Ausstellers” Energiesparpotentiale aufgezeigt und somit Anreize für Kosteneinsparungen sowie Verbesserungen geschaffen. Aufgrund der expliziten Aufführung des Punktes »regenerative Energien«, wird für eine Sensibilisierung für alternative Energien und Umweltschutz gesorgt.
Bauwerksdiagnostik und Qualitätsbewertung
Im Rahmen einer Planung und Ausführung von technischen Gebäudeausrüstungen bieten Ihnen eine Analyse und energetische Bewertung (Energieberatung) von Immobilien an.
Für den Energieausweis wird der Energiebedarf nach DIN V 4108-6, der Heizenergiebedarf nach EN 832, der Heiz- und Kühlenergiebedarf sowie der Be- und Entfeuchtungs- Energiebedarf nach VDI 2067 und die Heizlast nach DIN EN 12831 berücksichtigt.
Für eine Vielzahl von Bauteilen, wie z.B. Wandaufbauten, Böden, Decken und Dächer werden Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) berechnet. Ebenso findet der Gesamtenergiedurchlassgrad (G-Wert) bei der klimatischen Berechnung bei direkter Sonnenbestrahlung, bzw. im Winter Anwendung.
Besonders ältere Bauobjekte sind oft von sogenannten “Wärmebrücken” betroffen. Anschlussfugen mit hohen Wärmeverlusten zwischen Bauteilen, Fensteranschlüssen und Deckeneinbindungen müssen ausfindig gemacht und mittels eines sogenannten »Wärmebrückenverlustkoeffizients« berechnet werden.
Durch die Durchführung eines Luftdichtenachweises (Blower Door Test) kann die Luftdichtheit unter Berechnung der Lüftungswärmeverluste für den Energiebedarfsausweis gemessen werden.
Eine Thermografie (Wärmebildaufnahmen) mittels einer IR-Wärmebildkamera zeigt anschaulich, wo Mängel in Dämmung und Bausubstanz vorliegen.
Der Energieausweis wird z.B. mit der innovativen Energieberatungssoftware Dämmwerk oder Ennovatis Planning mit CAD- und CAFM- Schnittstelle berechnet.
Wird ein Energiesachverständiger zur Bewertung der Energieeffizienz gesucht? In unserer BAUCON Gruppe, arbeiten entsprechende Spezialisten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.